Eine Markterkundung im Vergaberecht ist ein Verfahren, bei dem öffentliche Auftraggeber vor der eigentlichen Ausschreibung Informationen über den Markt und potenzielle Anbieter einholen. Ziel ist es, einen Überblick über die verfügbaren Produkte, Dienstleistungen und deren Preise zu bekommen, um eine fundierte Ausschreibung erstellen zu können. Dabei können Auftraggeber beispielsweise technische Spezifikationen, Lieferzeiten und Kostenstrukturen erfragen. Wichtig ist, dass die Markterkundung transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt wird, um den Wettbewerb nicht zu verzerren.