Im Landesjagdgesetz von Schleswig-Holstein (LJagdG SH) ist die Regelung zur Bejagung von Mardern in § 2 Absatz 1 zu finden. Dort wird festgelegt, welche Tierarten dem Jagdrecht unterliegen. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen zur Jagdzeit und Fangmethoden sollte das aktuelle Landesjagdgesetz von Schleswig-Holstein direkt eingesehen werden. Hier ist der Link zum Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein: [Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein](https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=JagdG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true)