2 Fragen zu Landesjagdgesetz

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Fragen und Antworten zum Thema Landesjagdgesetz

Wo steht im Landesjagdgesetz SH, dass der Marder gefangen werden darf?

Im Landesjagdgesetz von Schleswig-Holstein (LJagdG SH) ist die Regelung zur Bejagung von Mardern in § 2 Absatz 1 zu finden. Dort wird festgelegt, welche Tierarten dem Jagdrecht unterliegen. F&uum... [mehr]

Wo steht im Landesjagdgesetz SH, dass ein Marder gefangen werden darf, wenn er Schaden anrichtet?

Im Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein (LJagdG SH) ist die Regelung zum Fang von Mardern bei Schadensfällen nicht explizit aufgeführt. Stattdessen sind solche Regelungen in der Landesverordn... [mehr]