Nenne drei Mängelrechte des Auftraggebers nach BGB.

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Drei Mängelrechte des Auftraggebers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind: 1. **Nacherfüllung (§ 635 BGB)**: Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Auftragnehmer den Mangel beseitigt oder ein neues Werk herstellt. 2. **Minderung (§ 638 BGB)**: Der Auftraggeber kann den Preis mindern, wenn der Mangel nicht beseitigt wird. 3. **Rücktritt (§ 636 BGB)**: Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder verweigert wird. Diese Rechte stehen dem Auftraggeber zu, wenn das Werk mangelhaft ist.

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