Für Jobcenter-Kunden greift nicht automatisch ein neues „58er-Gesetz“. Entscheidend ist heute vor allem § 53a SGB II: Wer das 58. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 12...
Mangelhafte Lieferung, gesetzliche Bestimmungen?
Antwort vomBei mangelhafter Lieferung hast du gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmte gesetzliche Rechte. Nach § 434 BGB gilt eine Lieferung als mangelhaft, wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Du hast folgende Rechte: 1. **Nacherfüllung** (§ 439 BGB): Du kannst verlangen, dass der Verkäufer den Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Ware liefert. 2. **Rücktritt vom Vertrag** (§ 323 BGB): Wenn die Nacherfüllung nicht erfolgreich ist, kannst du vom Vertrag zurücktreten. 3. **Minderung** (§ 441 BGB): Du kannst den Kaufpreis mindern, wenn du die Ware behalten möchtest, aber einen Preisnachlass aufgrund des Mangels forderst. 4. **Schadenersatz** (§ 280 BGB): Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch Schadenersatz verlangen. Es ist wichtig, den Mangel dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen, um deine Rechte geltend zu machen.
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