Nein, Mängelansprüche und Garantieverlängerungen sind unterschiedliche Konzepte. Mängelansprüche beziehen sich auf die gesetzlichen Rechte des Käufers, wenn ein Produkt bei der Lieferung Mängel aufweist. Diese Rechte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und umfassen unter anderem Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Eine Garantieverlängerung hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht. Sie bietet zusätzliche Sicherheit für den Käufer, dass das Produkt für einen bestimmten Zeitraum nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist funktionsfähig bleibt. Weitere Informationen zu Mängelansprüchen findest du im BGB, insbesondere in den §§ 434 ff. (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html).