Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Sozialleistungen eigenständig abzurechnen.
Antwort vomIn dem Mandatsvertrag wird festgelegt, dass die Auftragnehmerin verpflichtet ist, sämtliche Sozialleistungen eigenständig zu berechnen und abzurechnen.
In dem Mandatsvertrag wird festgelegt, dass die Auftragnehmerin verpflichtet ist, sämtliche Sozialleistungen eigenständig zu berechnen und abzurechnen.