In dem Mandatsvertrag wird festgelegt, dass die Auftragnehmerin verpflichtet ist, sämtliche Sozialleistungen eigenständig zu berechnen und abzurechnen.
In dem Mandatsvertrag wird festgelegt, dass die Auftragnehmerin verpflichtet ist, sämtliche Sozialleistungen eigenständig zu berechnen und abzurechnen.