Bei einem Beschäftigungsverbot, das mitten im Monat beginnt, wird in der Regel der Lohn für den Zeitraum bis zum Beginn des Verbots anteilig berechnet. Das bedeutet, dass der Lohn für die Tage, an denen du gearbeitet hast, bis zum Beginn des Verbots gezahlt wird. Die Berechnung erfolgt oft so, dass der Monatslohn durch die Anzahl der Arbeitstage im Monat geteilt wird, um den Tageslohn zu ermitteln. Dieser wird dann mit der Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots multipliziert. Die letzten drei Monate spielen in der Regel keine Rolle für die Berechnung des Lohns während des Beschäftigungsverbots, es sei denn, es gibt spezielle Regelungen oder Vereinbarungen in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.