Das Lieferkettengesetz in Deutschland verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren. Bei der Risikoanalyse müssen Unternehmen alle relevanten Akteure in ihrer Lieferkette berücksichtigen, unabhängig von der Branche. Es ist jedoch möglich, dass Unternehmen in bestimmten Fällen eine differenzierte Betrachtung vornehmen, wenn sie nachweisen können, dass bestimmte Branchen oder Akteure ein geringeres Risiko darstellen. Dennoch müssen sie dies transparent dokumentieren und die Entscheidung begründen. Eine pauschale Ausklammerung risikoreicher Branchen wie Vermieter oder Versicherungen ist nicht ohne Weiteres möglich, da das Gesetz darauf abzielt, umfassende Verantwortung zu fördern.