Ist der Stromanbieter LichtBlick vertrauenswürdig und darf man Aufträge seines Außendiensts an der Tür ablehnen?

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**Ja: LichtBlick ist als Stromanbieter grundsätzlich ein seriöses, etabliertes Unternehmen. Aber Haustürabschlüsse im Energiebereich solltest du trotzdem praktisch nie sofort unterschreiben, weil genau dort die meisten Fehlberatungen und überrumpelten Vertragsabschlüsse passieren.** ([lichtblick.de](https://www.lichtblick.de/oekostrom/)) ## Einordnung zu LichtBlick LichtBlick ist kein dubioser Fantasieanbieter, sondern ein großer deutscher Ökostromanbieter mit langjähriger Marktpräsenz. Dass ein Anbieter am Markt etabliert ist, heißt aber **nicht**, dass jeder Außendienstkontakt automatisch sauber läuft. Gerade an der Tür arbeiten oft externe Vertriebspartner auf Provisionsbasis, und deren Interesse ist der Abschluss – nicht deine optimale Tarifwahl. ([lichtblick.de](https://www.lichtblick.de/oekostrom/)) Der entscheidende Unterschied ist also: **Der Anbieter kann seriös sein, der konkrete Haustürvertrieb trotzdem problematisch.** Das ist bei Energieverträgen ein sehr häufiger Irrtum. ## Darf man solche Aufträge an der Tür abschließen Ja, rechtlich darfst du das. Ein an der Haustür geschlossener Stromvertrag ist grundsätzlich möglich. Aber: Bei solchen Haustürgeschäften hast du in der Regel ein **14-tägiges Widerrufsrecht**. Das gilt gerade auch für Strom- und Gasverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden. LichtBlick selbst veröffentlicht dafür eine Widerrufsbelehrung; die Verbraucherzentrale erklärt das ebenfalls ausdrücklich. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/vertraege-und-anbieterwechsel/strom-und-gas-vertrag-widerrufen-11665)) Praktisch heißt das: Wenn du an der Tür etwas unterschrieben hast und ein schlechtes Gefühl hast, **sofort widerrufen**, am besten noch am selben Tag schriftlich. Dafür gibt es auch einen Musterbrief der Verbraucherzentrale. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-08/Musterbrief_Widerruf_Energie.pdf)) ## Was du an der Tür besser nicht herausgibst Besonders heikel sind: - Zählernummer - Marktlokations-ID - letzte Jahresverbrauchsdaten - IBAN - Unterschrift auf Tablet oder Papier Mit diesen Daten kann ein Wechsel vorbereitet oder ausgelöst werden. Die Bundesnetzagentur regelt zwar den Lieferantenwechsel und Verbraucher haben Rechte, aber der Ärger entsteht oft schon vorher durch ungewollte oder missverstandene Abschlüsse. Verbraucherzentralen warnen seit Jahren genau vor solchen Konstellationen. ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Lieferantenwechsel/_FAQ_Lieferantenwechsel/table2.html)) ## Die klare Empfehlung Wenn du wirklich zu LichtBlick wechseln willst, **mach das direkt selbst online oder nach eigenem Tarifvergleich – nicht an der Haustür**. Das ist der wichtigste Praxispunkt: **Nicht der Name „LichtBlick“ ist das Risiko, sondern die Vertriebssituation an der Tür.** Dort hast du Zeitdruck, keinen Tarifvergleich und oft keine saubere Prüfung von Preisgarantie, Laufzeit, Bonusbedingungen oder Abschlagshöhe. ## Wenn schon unterschrieben wurde Dann ist die sinnvollste Reihenfolge: 1. Vertrag sofort schriftlich widerrufen. 2. Widerruf zusätzlich per E-Mail senden und Nachweis sichern. 3. Falls schon ein Lieferantenwechsel angekündigt wurde, auch den bisherigen Anbieter im Blick behalten. 4. Wenn der Widerruf ignoriert wird: Verbraucherzentrale einschalten. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/vertraege-und-anbieterwechsel/strom-und-gas-vertrag-widerrufen-11665)) Kurz gesagt: **LichtBlick wirkt als Unternehmen vertrauenswürdig, aber Haustürvertrieb bei Stromverträgen ist trotzdem keine gute Idee. Unterschreibe so etwas nicht spontan.**

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