Leistungskontrolle im gerichtlichen Mahnverfahren?

Antwort

Im gerichtlichen Mahnverfahren wird die Leistungskontrolle durch die Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass eines Mahnbescheids durchgeführt. Der Gläubiger muss nachweisen, dass die Forderung rechtmäßig und fällig ist. Das Verfahren dient dazu, eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit zur Durchsetzung von Geldforderungen zu bieten. Der Ablauf umfasst folgende Schritte: 1. **Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids**: Der Gläubiger stellt einen Antrag beim zuständigen Mahngericht. 2. **Prüfung des Antrags**: Das Gericht prüft, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, jedoch keine inhaltliche Prüfung der Forderung erfolgt. 3. **Erlass des Mahnbescheids**: Wenn alles in Ordnung ist, wird der Mahnbescheid erlassen und dem Schuldner zugestellt. 4. **Reaktion des Schuldners**: Der Schuldner hat die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Erfolgt kein Widerspruch, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Das Mahnverfahren ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Zivilprozessrechts und ermöglicht eine effiziente Durchsetzung von Geldforderungen.

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