Warum zahlen Angehörige die Leichenschau im Krankenhaus und nicht die Krankenkasse?

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**Die Leichenschau müssen Angehörige zahlen, weil sie rechtlich keine Krankenbehandlung mehr ist, sondern eine ärztliche Feststellung nach dem Tod – und damit keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.** Das ist keine Besonderheit des Krankenhauses, sondern gilt grundsätzlich auch dort: Mit dem Tod endet der Anspruch auf Behandlung zulasten der GKV; die Todesfeststellung und Todesbescheinigung gehören stattdessen zu den Bestattungskosten. ([bundesgesundheitsministerium.de](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/L/GOAE_Novelle_Leichenschau_RefE.pdf)) ## Der entscheidende Punkt Die Krankenkasse zahlt nur Leistungen für Versicherte, also für medizinische Versorgung, Behandlung und Pflege lebender Patienten. Die Leichenschau dient einem anderen Zweck: Sie stellt den Tod fest, klärt Todesart und Todesursache und ist auch für Ordnungsrecht, Personenstandsrecht und Strafverfolgung wichtig. Genau deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich festgehalten, dass Leistungen zur Todesfeststellung **keine** Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind. ([bundesgesundheitsministerium.de](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/L/GOAE_Novelle_Leichenschau_RefE.pdf)) ## Warum auch im Krankenhaus nicht die Kasse zahlt Dass jemand im Krankenhaus stirbt, ändert den Charakter der Leistung nicht. Die vorherige Behandlung im Krankenhaus war Kassenleistung; die Leichenschau danach ist eine neue, rechtlich andere Leistung. Sie wird nach der GOÄ als ärztliche Leistung abgerechnet und umfasst nicht nur einen kurzen Blick, sondern eine formale Untersuchung mit Dokumentation in der Todesbescheinigung. ([aekno.de](https://www.aekno.de/aerzte/rheinisches-aerzteblatt/ausgabe/artikel/2020/mai-2020/der-letzte-aerztliche-dienst-am-menschen-1)) Der praktische Unterschied ist also: **Behandlung bis zum Tod = Krankenversicherung.** **Feststellung und Bescheinigung nach dem Tod = Nachlass-/Bestattungskosten.** ([bundesgesundheitsministerium.de](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/L/GOAE_Novelle_Leichenschau_RefE.pdf)) ## Wer am Ende zahlen muss Im Alltag wird die Rechnung oft an die Angehörigen geschickt. Rechtlich ist das aber verkürzt formuliert: Wirtschaftlich gehört die Leichenschau zu den Kosten des Todesfalls bzw. der Bestattung und ist aus dem Nachlass zu tragen; wenn kein ausreichender Nachlass vorhanden ist, bleiben die Kosten häufig faktisch bei den bestattungspflichtigen Angehörigen hängen. Das ist der Grund, warum es sich für Betroffene wie eine „Privatrechnung trotz Krankenhaus“ anfühlt. ([bundesgesundheitsministerium.de](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/L/GOAE_Novelle_Leichenschau_RefE.pdf)) ## Wichtiger Unterschied, den viele übersehen Oft wird gedacht: „Wenn das Krankenhaus alles andere abrechnet, müsste das doch eingeschlossen sein.“ Genau das ist nicht der Fall. Die Krankenhausvergütung deckt die stationäre Versorgung des Patienten ab, nicht die hoheitisch relevante Todesfeststellung nach dem Tod. Gerade deshalb wird die Leichenschau separat vergütet. Diese Trennung ist bewusst so geregelt – auch weil die Leichenschau unabhängig, sorgfältig und formal korrekt erfolgen muss. ([aekno.de](https://www.aekno.de/aerzte/rheinisches-aerzteblatt/ausgabe/artikel/2020/mai-2020/der-letzte-aerztliche-dienst-am-menschen-1)) Unterm Strich heißt das: **Nicht die Krankenkasse verweigert hier eine normale Behandlungsleistung, sondern die Leichenschau fällt von vornherein in einen anderen rechtlichen Kostenbereich.**

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