Ja, das kann als Sachbeschädigung gewertet werden. Nach deutschem Recht (§ 303 StGB) begeht eine Person Sachbeschädigung, wenn sie rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder ze... [mehr]
Laubbläser sind Gegenstände und keine Lebewesen, daher ist der Begriff „exekutieren“ in diesem Zusammenhang nicht korrekt. Wenn du meinst, einen Laubbläser zu zerstören oder zu entsorgen, ist das grundsätzlich erlaubt, sofern es sich um dein Eigentum handelt und du die Entsorgung umweltgerecht vornimmst (zum Beispiel über den Wertstoffhof oder eine entsprechende Sammelstelle). Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums ist hingegen strafbar (§ 303 StGB – Sachbeschädigung). Weitere Informationen zur umweltgerechten Entsorgung findest du beispielsweise auf den Seiten deiner örtlichen Abfallwirtschaft oder bei [Umweltbundesamt](https://www.umweltbundesamt.de/).
Ja, das kann als Sachbeschädigung gewertet werden. Nach deutschem Recht (§ 303 StGB) begeht eine Person Sachbeschädigung, wenn sie rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder ze... [mehr]