In Wohngebieten dürfen Laubbläser morgens grundsätzlich erst ab 9:00 Uhr laufen – nicht schon ab 7:00 Uhr. Das ergibt sich aus § 7 der 32. BImSchV, weil Laubbläser zu de...
In Wohngebieten dürfen Laubbläser morgens grundsätzlich erst ab 9:00 Uhr laufen – nicht schon ab 7:00 Uhr. Das ergibt sich aus § 7 der 32. BImSchV, weil Laubbläser zu de...