Teilweise ja – aber nicht durch eine blosse Beglaubigung. In der Schweiz kann ein Notar nicht einfach ein maschinengeschriebenes Testament oder einen maschinengeschriebenen Vorsorgeauftrag &bdqu...
Reicht es, wenn die Ehefrau im Testament als „langjährige Partnerin“ bezeichnet wird?
Antwort vomDie Bezeichnung „langjährige Partnerin“ im Testament kann zu Unklarheiten führen, insbesondere wenn es darum geht, die genaue Identität der bedachten Person festzustellen. Es ist ratsam, im Testament so präzise wie möglich zu sein, um Missverständnisse und mögliche rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Die Angabe des vollständigen Namens und gegebenenfalls weiterer Identifikationsmerkmale (wie Geburtsdatum) der bedachten Person wäre sinnvoller. Im Zweifelsfall sollte ein Notar oder ein Anwalt für Erbrecht konsultiert werden, um sicherzustellen, dass das Testament eindeutig und rechtlich bindend ist.