Eine Vertragsänderung für jemanden, der neu eine Führungsfunktion übernimmt, wird in der Regel als Nachtrag oder Änderungsvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag formulier...
Nein, eine Landesregierung kann das Sozialgesetzbuch (SGB) nicht ändern. Das Sozialgesetzbuch ist ein Bundesgesetz in Deutschland, und Änderungen daran können nur durch den Bundestag und den Bundesrat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Bundesebene vorgenommen werden. Die Landesregierungen haben jedoch die Möglichkeit, im Bundesrat Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.
Eine Vertragsänderung für jemanden, der neu eine Führungsfunktion übernimmt, wird in der Regel als Nachtrag oder Änderungsvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag formulier...