Kann eine Landesregierung das Sozialgesetzbuch ändern?

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Nein, eine Landesregierung kann das Sozialgesetzbuch (SGB) nicht ändern. Das Sozialgesetzbuch ist ein Bundesgesetz in Deutschland, und Änderungen daran können nur durch den Bundestag und den Bundesrat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Bundesebene vorgenommen werden. Die Landesregierungen haben jedoch die Möglichkeit, im Bundesrat Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.

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