Gibt es eine Lärmschutzverordnung in Flensburg?

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**Ja – aber nicht als eine einzige allgemeine „Lärmschutzverordnung der Stadt Flensburg“. Maßgeblich sind vor allem bundes- und landesrechtliche Regeln, und Flensburg ergänzt das durch Lärmaktionsplanung sowie ordnungsrechtliche Ahndung von Ruhestörungen.** ([flensburg.de](https://www.flensburg.de/lap)) Konkret heißt das: Für typische Alltagsfälle wie laute Geräte und Maschinen gelten in Flensburg die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der 32. BImSchV. Danach sind bestimmte Geräte im Freien in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie werktags von 20:00 bis 7:00 Uhr grundsätzlich nicht erlaubt. ([flensburg.de](https://www.flensburg.de/Soft-Relaunch/Gewerbeservice/L%C3%A4rmschutz-Benutzung-von-Ger%C3%A4ten-und-Maschinen-Ausnahmen.php?FID=2306.1730.1&La=1&ModID=10&NavID=2306.1996&k_sub=1&kat=2306.1671&kuo=1&object=tx%2C4204.2&ort=2306.1&sfwort=1&startkat=2306.1671)) Wichtig ist der Unterschied: Ein **Lärmaktionsplan** ist keine klassische Verordnung mit direkten Ruhezeiten für Privatpersonen, sondern ein kommunales Planungsinstrument gegen Umgebungslärm, etwa Straßenverkehrslärm. Flensburg hat seinen 4. Lärmaktionsplan am **17. Oktober 2024** beschlossen. ([flensburg.de](https://www.flensburg.de/lap)) Für akute Ruhestörungen ist in Flensburg außerdem relevant, dass der Kommunale Ordnungsdienst ausdrücklich auch **Lärmbelästigungen und Ruhestörungen** ahndet. Das bedeutet praktisch: Bei Nachbarschaftslärm oder nächtlicher Störung ist eher das Ordnungsrecht entscheidend als eine spezielle städtische „Lärmschutzverordnung“. ([flensburg.de](https://www.flensburg.de/Leben-Soziales/B%C3%BCrgerservice/Informationen-%C3%BCber-den-Kommunalen-Ordnungsdienst-erhalten.php?FID=2306.4421.1&ModID=10&k_sub=1&ort=2306.1&sfwort=1&startkat=2306.1702)) Die klare Einordnung lautet deshalb: **Eine eigenständige, allgemein bekannte städtische Lärmschutzverordnung für Flensburg ist nicht der zentrale Rechtsrahmen; entscheidend sind Bundesrecht, ggf. Landesrecht und die kommunale Praxis bei Ruhestörungen.** ([flensburg.de](https://www.flensburg.de/Soft-Relaunch/Gewerbeservice/L%C3%A4rmschutz-Benutzung-von-Ger%C3%A4ten-und-Maschinen-Ausnahmen.php?FID=2306.1730.1&La=1&ModID=10&NavID=2306.1996&k_sub=1&kat=2306.1671&kuo=1&object=tx%2C4204.2&ort=2306.1&sfwort=1&startkat=2306.1671))

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