Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Vergabeverordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (UVgZ) sind Regelwerke, die die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte regeln. Der Kundennutzen dieser Regelwerke lässt sich anhand mehrerer Aspekte und Beispiele verdeutlichen: 1. **Transparenz und Fairness:** - **Beispiel:** Ein kleines Bauunternehmen hat die Möglichkeit, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, da die UVgO und UVgZ sicherstellen, dass die Vergabeverfahren transparent und fair ablaufen. Dies verhindert, dass nur große Unternehmen bevorzugt werden. 2. **Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit:** - **Beispiel:** Eine Kommune kann durch die Anwendung der UVgO und UVgZ sicherstellen, dass sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erhält, da mehrere Anbieter ihre Angebote einreichen und somit ein Wettbewerb entsteht. 3. **Rechtssicherheit:** - **Beispiel:** Ein Lieferant von Bürobedarf kann sich darauf verlassen, dass die Vergabeprozesse nach den festgelegten Regeln ablaufen und er im Falle von Unregelmäßigkeiten rechtliche Schritte einleiten kann. 4. **Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit:** - **Beispiel:** Ein Start-up, das innovative und nachhaltige Produkte anbietet, hat durch die UVgO und UVgZ die Möglichkeit, an Ausschreibungen teilzunehmen und seine Produkte im öffentlichen Sektor zu platzieren. 5. **Effizienz in der Verwaltung:** - **Beispiel:** Eine städtische Behörde kann durch standardisierte Vergabeverfahren Zeit und Ressourcen sparen, da die UVgO und UVgZ klare Richtlinien und Prozesse vorgeben. Diese Regelwerke tragen somit dazu bei, dass öffentliche Aufträge effizient, transparent und fair vergeben werden, was sowohl den Auftraggebern als auch den Auftragnehmern zugutekommt.