Welche Kündigungsfrist gilt für einen Verwahrvertrag?

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Die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Verwahrvertrag ist in § 688 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach kann der Verwahrer den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Verwahrende kann ebenfalls jederzeit kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bedingungen im Vertrag zu prüfen, da individuelle Regelungen abweichen können.

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