Müssen kriminelle Migranten, die ein Risiko darstellen, trotz drohender Gefahr bei Abschiebung weiter geduldet werden?

Antwort

Die Frage, ob kriminelle Migranten, die ein Risiko darstellen, weiterhin im Land geduldet werden müssen, ist rechtlich und ethisch komplex und hängt stark vom jeweiligen Land und dessen Gesetzen sowie internationalen Verpflichtungen ab. In Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern gilt das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip. Dieses besagt, dass niemand in ein Land abgeschoben werden darf, in dem ihm oder ihr Folter, Todesstrafe oder eine andere ernsthafte Gefahr für Leib und Leben droht. Dieses Prinzip ist unter anderem in der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn eine Person eine besonders schwere Straftat begangen hat oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, kann unter bestimmten Umständen eine Abschiebung trotz drohender Gefahr im Herkunftsland rechtlich möglich sein. Solche Fälle werden jedoch sehr sorgfältig geprüft und sind an hohe rechtliche Hürden gebunden. Zusammengefasst: Du bist grundsätzlich verpflichtet, das Non-Refoulement-Prinzip zu beachten. Eine Abschiebung trotz drohender Gefahr ist nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Einzelfallprüfung möglich. Die genauen Regelungen findest du im Aufenthaltsgesetz (§ 60 AufenthG) und in internationalen Abkommen. Weitere Informationen: - [Genfer Flüchtlingskonvention](https://www.unhcr.org/dach/de/services/was-ist-die-genfer-fluechtlingskonvention) - [Deutsches Aufenthaltsgesetz § 60](https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60.html) - [Europäische Menschenrechtskonvention](https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list?module=treaty-detail&treatynum=005)

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