Muss ich kriminelle Gäste, die ein Risiko darstellen, weiter in meinem Haus dulden, wenn ihnen durch den Rausschmiss Gefahr drohen könnte?

Antwort

Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, Personen in deinem Haus zu dulden, wenn sie für dich ein Risiko darstellen – auch dann nicht, wenn diesen Personen durch einen Rausschmiss Gefahr drohen könnte. Dein Hausrecht erlaubt es dir, Gäste jederzeit des Hauses zu verweisen, insbesondere wenn sie eine Gefahr für dich oder andere darstellen oder sich strafbar verhalten. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn du zum Beispiel als Vermieter*in oder Betreiber*in einer Unterkunft (z. B. Hotel, Pension) agierst und ein Miet- oder Beherbergungsvertrag besteht. Auch dann kannst du aber bei erheblichem Fehlverhalten (z. B. Straftaten, Bedrohung) das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen und die Person des Hauses verweisen. Wenn du weißt, dass der Person durch den Rausschmiss eine konkrete Gefahr droht (z. B. Obdachlosigkeit bei Minderjährigen, akute Lebensgefahr), solltest du – auch aus moralischer und ggf. rechtlicher Sicht – die zuständigen Behörden (z. B. Polizei, Sozialamt) informieren, damit Hilfe organisiert werden kann. In Notfällen ist es ratsam, die Polizei zu verständigen, um dich selbst zu schützen und die Situation rechtlich korrekt zu handhaben. Fazit: Dein Schutz und deine Sicherheit stehen im Vordergrund. Du bist nicht verpflichtet, dich selbst zu gefährden. Bei besonderen Umständen empfiehlt sich die Hinzuziehung von Behörden.

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