Logikfehler in der Argumentation oder im Vorgehen eines Staatsanwalts können das Vertrauen in den Rechtsstaat beeinträchtigen, insbesondere wenn sie systematisch auftreten oder zu ungerechte... [mehr]
Nein, auch in Extremsituationen wie Krieg oder dem Zusammenbruch staatlicher Strukturen gelten grundlegende moralische und völkerrechtliche Prinzipien. Das gezielte Töten oder Verletzen anderer Menschen ist weder rechtlich noch ethisch gerechtfertigt, selbst wenn keine staatliche Ordnung mehr besteht. Solche Handlungen wären schwere Verbrechen und könnten auch nach Wiederherstellung einer Rechtsordnung strafrechtlich verfolgt werden. Zudem regeln internationale Abkommen wie die Genfer Konventionen das Verhalten in bewaffneten Konflikten und schützen Zivilisten ausdrücklich. Gewalt ist niemals eine legitime Lösung für persönliche Konflikte oder Ärger, unabhängig von äußeren Umständen. In Krisensituationen ist es umso wichtiger, Menschlichkeit, Solidarität und gegenseitigen Respekt zu bewahren.
Logikfehler in der Argumentation oder im Vorgehen eines Staatsanwalts können das Vertrauen in den Rechtsstaat beeinträchtigen, insbesondere wenn sie systematisch auftreten oder zu ungerechte... [mehr]