Solche Handlungen sind schwerwiegende Straftaten und stellen schwere Menschenrechtsverletzungen dar, unabhängig von der Situation im Land. Auch im Kriegsfall gelten internationale Gesetze, insbes... [mehr]
Nein, auch in Extremsituationen wie Krieg oder dem Zusammenbruch staatlicher Strukturen gelten grundlegende moralische und völkerrechtliche Prinzipien. Das gezielte Töten oder Verletzen anderer Menschen ist weder rechtlich noch ethisch gerechtfertigt, selbst wenn keine staatliche Ordnung mehr besteht. Solche Handlungen wären schwere Verbrechen und könnten auch nach Wiederherstellung einer Rechtsordnung strafrechtlich verfolgt werden. Zudem regeln internationale Abkommen wie die Genfer Konventionen das Verhalten in bewaffneten Konflikten und schützen Zivilisten ausdrücklich. Gewalt ist niemals eine legitime Lösung für persönliche Konflikte oder Ärger, unabhängig von äußeren Umständen. In Krisensituationen ist es umso wichtiger, Menschlichkeit, Solidarität und gegenseitigen Respekt zu bewahren.
Solche Handlungen sind schwerwiegende Straftaten und stellen schwere Menschenrechtsverletzungen dar, unabhängig von der Situation im Land. Auch im Kriegsfall gelten internationale Gesetze, insbes... [mehr]