Wann darf ein Kreditinstitut Kundendaten weitergeben?

Antwort

Ein Kreditinstitut darf Kundendaten weitergeben, wenn der Kunde oder die Kundin ausdrücklich ihre Einwilligung dazu gegeben hat. Diese Einwilligung muss in der Regel schriftlich erfolgen und kann jederzeit widerrufen werden. Zudem gibt es gesetzliche Ausnahmen, bei denen eine Weitergabe ohne Einwilligung zulässig ist, beispielsweise zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts, sofern die Interessen oder Grundrechte des Kunden nicht überwiegen.

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