In der Regel können Anwaltskosten, die im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung entstanden sind, unter bestimmten Voraussetzungen von der gegnerischen Partei übernommen werden. Es ist wichtig, dass du die Vereinbarung und die Umstände der Einigung genau dokumentierst. Du solltest die gegnerische Partei schriftlich um die Übernahme der Kosten bitten und dabei auf die Einigung sowie die Höhe der Anwaltskosten verweisen. Es kann auch hilfreich sein, die Rechnung deines Anwalts beizufügen. Wenn die gegnerische Partei nicht einwilligt, könnte es notwendig sein, rechtlichen Rat einzuholen oder gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.