Das zentrale Forderungsmanagement eines Bezirksamts (wie Reinickendorf) kann im Rahmen eines laufenden Verfahrens (z. B. bei Sozialleistungen, Unterhaltsvorschuss, Rückforderungen oder ähnlichen Angelegenheiten) grundsätzlich Nachweise zur finanziellen Situation verlangen. Dazu können auch lückenlose Kontoauszüge gehören. **Rechtliche Grundlage:** Die Behörde ist nach § 60 SGB I (Sozialgesetzbuch) berechtigt, zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch umfassende Auskünfte und Nachweise zu verlangen. Das umfasst auch Kontoauszüge, wenn dies zur Klärung des Sachverhalts erforderlich ist. **Einschränkungen:** - Die Forderung muss verhältnismäßig sein. - Wenn bereits alle relevanten Nachweise (z. B. Lohnabrechnungen, Mietzahlungen) erbracht wurden und keine weiteren Zweifel bestehen, kann die Forderung nach lückenlosen Kontoauszügen als unverhältnismäßig angesehen werden. - Die Behörde muss begründen, warum weitere Nachweise erforderlich sind. **Datenschutz:** Du kannst sensible Stellen (z. B. Verwendungszweck bei privaten Überweisungen) auf den Kontoauszügen schwärzen, solange die relevanten Informationen (Einnahmen, Ausgaben, Kontostand) erkennbar bleiben. **Empfehlung:** - Fordere die Behörde schriftlich auf, die Notwendigkeit der lückenlosen Kontoauszüge zu begründen, wenn du bereits alle geforderten Nachweise erbracht hast. - Bei Unsicherheiten kannst du dich an eine Sozialberatungsstelle oder einen Anwalt wenden. **Weitere Informationen:** - [§ 60 SGB I – Mitwirkungspflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html) - [Berliner Bezirksämter – Kontakt Reinickendorf](https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/) Fazit: Die Forderung ist grundsätzlich möglich, muss aber verhältnismäßig und begründet sein. Du hast das Recht, eine Begründung zu verlangen und sensible Daten zu schwärzen.