Ja. Wenn eine Kontopfändung bei deiner Bank eingeht, muss sie dich darüber informieren; praktisch merkst du das oft sofort daran, dass dein Konto nur noch eingeschränkt verfügbar i...
Darf die Bank mein Konto wegen einer Pfändung kündigen?
Antwort vom**Ja – eine Pfändung allein führt nicht automatisch dazu, dass die Bank dein Konto kündigen darf. Bei einem normalen Girokonto kann die Bank aber grundsätzlich kündigen, wenn der Vertrag oder die AGB das erlauben; bei einem Basiskonto ist eine Kündigung deutlich stärker eingeschränkt.** ([bafin.de](https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Girokonto/girokonto_artikel.html)) ## Entscheidend ist der Kontotyp Bei einem **normalen Girokonto** darf die Bank den Kontovertrag grundsätzlich kündigen, wenn das vertraglich vorgesehen ist. Nach BaFin gilt dabei in der Regel eine **Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten**; eine **fristlose** Kündigung kommt nur bei einem **wichtigen Grund** in Betracht. Ob eine bloße Pfändung dafür reicht, ist **kein Automatismus**, sondern eine Frage des Einzelfalls. ([bafin.de](https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Girokonto/girokonto_artikel.html)) Bei einem **P-Konto** ist die Lage oft missverstanden: Das P-Konto schützt **dein Guthaben vor Pfändung**, aber es gibt **keinen allgemeinen gesetzlichen Kündigungsschutz** nur wegen der P-Konto-Funktion. Verbraucherzentralen weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein P-Konto grundsätzlich wie ein normales Girokonto gekündigt werden kann. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959)) Bei einem **Basiskonto** ist die Bank deutlich stärker gebunden. Die Kündigung ist dort nur aus den gesetzlich geregelten Gründen möglich; schlechte Bonität oder eine bloße Pfändung tragen eine Kündigung nicht ohne Weiteres. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/fragen-und-antworten-zum-basiskonto-16610)) ## Was das praktisch für dich bedeutet Die wichtigste Konsequenz: **Wenn dein Konto gepfändet ist, solltest du es sofort in ein P-Konto umwandeln lassen**, damit der gesetzliche Freibetrag geschützt ist. Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen; der Schutz wirkt dann sogar rückwirkend ab Zustellung der Pfändung. Der automatische Grundfreibetrag liegt seit **1. Juli 2025 bei 1.560 Euro pro Kalendermonat**. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959)) Ein wichtiger Unterschied, den viele übersehen: **Pfändung** und **Kündigung** sind rechtlich nicht dasselbe. Die Pfändung sperrt nicht automatisch dauerhaft dein ganzes Konto, sondern betrifft den Zugriff auf Guthaben. Mit P-Konto bleibt der geschützte Betrag nutzbar. Eine Kündigung ist ein eigener Schritt der Bank und muss rechtlich gesondert zulässig sein. ([bafin.de](https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Girokonto/girokonto_artikel.html)) ## Wenn die Bank bereits gekündigt hat Wenn ein normales Girokonto oder P-Konto gekündigt wurde und du kein anderes Konto hast, hast du in der Regel **sofort Anspruch auf ein Basiskonto**. Das ist der praktisch wichtigste Ausweg, weil du weiter Lohn, Sozialleistungen und Überweisungen empfangen können musst. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959)) Wenn die Bank **fristlos** kündigt oder dein Konto **vor Ablauf der Kündigungsfrist** nicht mehr normal nutzbar macht, ist das rechtlich angreifbar. Nach BaFin muss das Konto bis zum Ende der Kündigungsfrist grundsätzlich voll nutzbar bleiben. ([bafin.de](https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Girokonto/girokonto_artikel.html)) ## Klare Einordnung Eine **einzelne Pfändung** bedeutet nicht automatisch: „Bank darf kündigen.“ Bei einem **normalen Girokonto** ist eine Kündigung aber leider oft trotzdem möglich. Den besten Schutz hast du praktisch mit **P-Konto plus notfalls Basiskonto**. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959))
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