Der Konsolidierungskreis im Sinne der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) setzt sich aus den Unternehmen zusammen, die in den konsolidierten Finanzberichten eines Mutterunternehmens berücksichtigt werden. Dies umfasst in der Regel: 1. **Mutterunternehmen**: Das Unternehmen, das die Kontrolle über andere Unternehmen ausübt. 2. **Tochterunternehmen**: Alle Unternehmen, die mehrheitlich im Besitz des Mutterunternehmens sind und dessen Kontrolle unterliegen. 3. **Gemeinschaftsunternehmen**: Unternehmen, die gemeinsam mit anderen Unternehmen kontrolliert werden, wobei die Berichterstattung je nach Einfluss und Kontrolle erfolgt. Die CSRD verlangt von Unternehmen, dass sie nicht nur finanzielle, sondern auch nicht-finanzielle Informationen über alle im Konsolidierungskreis enthaltenen Unternehmen bereitstellen. Dies soll eine umfassende Sicht auf die Nachhaltigkeitspraktiken und -auswirkungen der gesamten Unternehmensgruppe ermöglichen.