Was sind Kompetenztitel im Staatsorganisationsrecht?

Antwort

Im Staatsorganisationsrecht bezeichnen Kompetenztitel die rechtlichen Grundlagen, die festlegen, welche staatliche Ebene (Bund, Länder, Gemeinden) für bestimmte Aufgaben und Zuständigkeiten verantwortlich ist. Diese Titel sind in der Regel in der Verfassung oder in speziellen Gesetzen festgelegt. In Deutschland sind die Kompetenztitel hauptsächlich im Grundgesetz (GG) geregelt. Sie bestimmen, welche Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen dem Bund und den Ländern zustehen. Ein Beispiel ist Artikel 70 GG, der die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die Gesetzgebung festlegt, sofern das Grundgesetz nicht dem Bund die Gesetzgebungsbefugnis zuweist.

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