Die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ sind ungeschriebene, historisch gewachsene Kernprinzipien, die das deutsche Berufsbeamtentum prägen. Sie sind in Art. 33 Abs.... [mehr]
Im Staatsorganisationsrecht bezeichnet ein Kompetenztitel die rechtliche Grundlage, die einem staatlichen Organ die Befugnis verleiht, in einem bestimmten Bereich tätig zu werden oder Entscheidungen zu treffen. Diese Kompetenztitel sind in der Regel in der Verfassung oder in Gesetzen festgelegt und bestimmen, welche Aufgaben und Zuständigkeiten den verschiedenen staatlichen Ebenen und Organen zugewiesen sind. Ein Beispiel für einen Kompetenztitel ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im deutschen Grundgesetz, die in den Artikeln 70 bis 74 geregelt ist.
Die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ sind ungeschriebene, historisch gewachsene Kernprinzipien, die das deutsche Berufsbeamtentum prägen. Sie sind in Art. 33 Abs.... [mehr]