Ein allgemeines deutsches Gesetz, das Männern für längere Auslandsaufenthalte eine besondere Genehmigungspflicht auferlegt, gibt es nicht. Wahrscheinlich ist eine Verwechslung mit &aum...
Gibt es einen Kommentar zu § 34 BayKiBiG?
Antwort vomJa, es gibt Kommentare zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), einschließlich § 34. Solche Kommentare sind oft in juristischen Fachbüchern oder Datenbanken zu finden, die sich auf das bayerische Recht oder speziell auf das BayKiBiG konzentrieren. Ein Beispiel für eine solche Quelle ist der "Kommentar zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)" von verschiedenen Autoren, der in juristischen Fachverlagen erhältlich ist. Für detaillierte und spezifische Informationen empfiehlt es sich, in einer juristischen Bibliothek nachzuschlagen oder auf Online-Datenbanken wie Beck-Online oder Juris zuzugreifen. Hier ist ein Link zu Beck-Online: [Beck-Online](https://beck-online.beck.de/).