Ist man mit einer Kommanditgesellschaft automatisch Kaufmann nach §1 HGB?

Antwort

Ja, eine Kommanditgesellschaft (KG) ist nach § 161 Abs. 2 HGB eine Handelsgesellschaft und somit automatisch Kaufmann im Sinne des § 1 HGB. Das bedeutet, dass die KG den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) unterliegt und als Kaufmann gilt.

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