Ist man mit einer Kommanditgesellschaft automatisch Kaufmann nach §1 HGB?

Antwort

Ja, eine Kommanditgesellschaft (KG) ist nach § 161 Abs. 2 HGB eine Handelsgesellschaft und somit automatisch Kaufmann im Sinne des § 1 HGB. Das bedeutet, dass die KG den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) unterliegt und als Kaufmann gilt.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was bedeutet e. K.?

Die Abkürzung „e. K.“ steht für „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“. Es handelt sich dabei um eine Unternehmensrechtsform in Deutschland... [mehr]