Ja, Grundrechte können eingeschränkt werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. In Deutschland beispielsweise ist dies im Grundgesetz geregelt. Einschränkungen sind nur zulässig, wenn sie durch ein Gesetz erfolgen und das Gesetz selbst die Einschränkung der Grundrechte ausdrücklich vorsieht. Zudem müssen solche Einschränkungen verhältnismäßig sein, das heißt, sie müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein, um ein legitimes Ziel zu erreichen. Ein Beispiel ist die Einschränkung der Versammlungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.