Was ist Koalitionsrecht?

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Koalitionsrecht bezeichnet das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden oder anderen Vereinigungen zusammenzuschließen. Es ist ein Grundrecht, das in vielen Ländern verfassungsrechtlich geschützt ist. In Deutschland ist das Koalitionsrecht in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert. Es umfasst sowohl das Recht, Vereinigungen zu gründen, als auch das Recht, diesen beizutreten oder fernzubleiben.

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