Wie lautet eine Klausel zur Übertragung von Rechten und Pflichten mit Sonderkündigungsrecht?

Antwort

Eine Klausel, die die Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten an Dritte zulässt und gleichzeitig ein Sonderkündigungsrecht vorsieht, könnte wie folgt formuliert sein: --- **Übertragung von Rechten und Pflichten** 1. Der Vertragspartner ist berechtigt, seine vertraglichen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, sofern der andere Vertragspartner zuvor schriftlich zustimmt. 2. Im Falle einer solchen Übertragung hat der nicht übertragende Vertragspartner das Recht, den Vertrag mit einer Frist von [z.B. 30 Tagen] zum Ende des Monats, in dem die Mitteilung über die Übertragung erfolgt, außerordentlich zu kündigen. 3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist an die im Vertrag angegebenen Adressen zu richten. --- Diese Klausel stellt sicher, dass eine Übertragung möglich ist, gleichzeitig aber auch ein Sonderkündigungsrecht für den nicht übertragenden Vertragspartner besteht.

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