Warum hat der Kläger durch die Bestimmung des Prozessbeginns durch Klageerhebung eine günstigere Position?

Antwort

In der juristischen Einordnung dieser Situation handelt es sich um das Prinzip der "Klageerhebung" im Zivilprozessrecht. Der Kläger hat in der Tat eine strategisch günstigere Position, da er den Zeitpunkt des Prozessbeginns durch die Einreichung der Klage bestimmt. Dies hat mehrere Implikationen: 1. **Verjährung**: Durch die Klageerhebung wird die Verjährung unterbrochen (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Der Kläger kann somit verhindern, dass seine Ansprüche verjähren. 2. **Prozessuale Vorbereitung**: Der Kläger kann sich besser auf den Prozess vorbereiten, da er den Zeitpunkt der Klageerhebung wählt und somit die Möglichkeit hat, alle notwendigen Beweise und Argumente im Vorfeld zu sammeln. 3. **Überraschungseffekt**: Der Beklagte wird durch die Klageerhebung überrascht und muss sich kurzfristig auf den Prozess einstellen, was ihm möglicherweise weniger Zeit zur Vorbereitung lässt. 4. **Kostenrisiko**: Der Kläger trägt zunächst das Kostenrisiko der Klageerhebung, was bedeutet, dass er die Gerichtskosten und eventuell auch die Anwaltskosten vorstrecken muss. Sollte er den Prozess verlieren, muss er auch die Kosten des Beklagten tragen. Diese Vorteile des Klägers sind jedoch durch die prozessualen Rechte des Beklagten ausgeglichen, der im Laufe des Verfahrens die Möglichkeit hat, sich zu verteidigen und Gegenansprüche geltend zu machen.

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