Ja, beim KJGd (Katholisches Jugendwerk Deutschland) ist es möglich, die Zuordnung zu § 35a SGB VIII zu machen. Diese Regelung betrifft die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu beachten, die für die Zuordnung gelten. Es empfiehlt sich, direkt beim KJGd nachzufragen oder die entsprechenden Informationen auf deren Website zu konsultieren, um genaue Details zu erhalten.