Ja, beim KJGd (Katholisches Jugendwerk Deutschland) ist es möglich, die Zuordnung zu § 35a SGB VIII zu machen. Diese Regelung betrifft die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche... [mehr]
Ja, beim KJGd (Katholisches Jugendwerk Deutschland) ist es möglich, die Zuordnung zu § 35a SGB VIII zu machen. Diese Regelung betrifft die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche... [mehr]