Ob für die Zeitdauer, in der ein Verfahren geruht hat, Prozesszinsen gezahlt werden müssen, hängt vom Einzelfall und der rechtlichen Grundlage ab. Nach § 291 BGB entstehen Prozess... [mehr]
Ja, du musst grundsätzlich Kindesunterhalt zahlen, auch wenn du keinen unbegleiteten Umgang mit deinem Kind hast. Die Unterhaltspflicht ist rechtlich unabhängig vom Umgangsrecht geregelt. Das bedeutet: Auch wenn der Kontakt zum Kind eingeschränkt ist oder gar nicht stattfindet, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt bestehen. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, etwa wenn der betreuende Elternteil den Umgang grundlos und dauerhaft verhindert, kann dies Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht haben. Solche Fälle sind jedoch rechtlich sehr komplex und werden von Gerichten nur in Ausnahmefällen anerkannt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/unterhalt/unterhalt-fuer-kinder-73800). Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um deine individuelle Situation zu klären.
Ob für die Zeitdauer, in der ein Verfahren geruht hat, Prozesszinsen gezahlt werden müssen, hängt vom Einzelfall und der rechtlichen Grundlage ab. Nach § 291 BGB entstehen Prozess... [mehr]