Der Kindesbegriff im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist nicht einheitlich, sondern variiert je nach Kontext und rechtlichem Bereich. Im ABGB wird zwischen verschiedenen Arten von Kindern unterschieden, wie zum Beispiel leiblichen Kindern, adoptierten Kindern und Kindern aus verschiedenen rechtlichen Beziehungen. Diese Differenzierung hat Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Eltern sowie auf die rechtliche Stellung der Kinder. Daher ist es wichtig, den spezifischen Kontext zu betrachten, um den Kindesbegriff im ABGB korrekt zu verstehen.