Die Istanbul-Konvention, offiziell bekannt als das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, umfasst mehrere zentrale... [mehr]
Das Recht auf Schutz von Kindern im Krieg und auf der Flucht ist in verschiedenen internationalen Abkommen verankert, insbesondere in der UN-Kinderrechtskonvention. Hier sind einige Beispiele: 1. **Schutz vor Gewalt und Missbrauch**: Kinder haben das Recht, vor physischer und psychischer Gewalt geschützt zu werden. In Konfliktgebieten sind sie oft Ziel von Gewalt, und es gibt spezielle Programme, die darauf abzielen, sie zu schützen. 2. **Zugang zu Bildung**: Auch in Krisensituationen haben Kinder das Recht auf Bildung. Initiativen wie mobile Schulen oder Bildungsprogramme für Flüchtlingskinder helfen, dieses Recht zu wahren. 3. **Gesundheitsversorgung**: Kinder haben Anspruch auf medizinische Versorgung, auch in Kriegsgebieten. Organisationen wie UNICEF setzen sich dafür ein, dass Kinder Zugang zu Impfungen und medizinischer Behandlung erhalten. 4. **Familienzusammenführung**: Im Falle von Flucht oder Vertreibung haben Kinder das Recht, mit ihren Familien zusammen zu sein. Es gibt Programme, die sich auf die Wiedervereinigung von getrennten Familien konzentrieren. 5. **Psychosoziale Unterstützung**: Kinder, die Krieg und Flucht erlebt haben, benötigen oft psychologische Hilfe. Es gibt spezielle Programme, die auf die psychosozialen Bedürfnisse von Kindern in Krisensituationen eingehen. Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig es ist, die Rechte von Kindern in Krisensituationen zu schützen und zu fördern.
Die Istanbul-Konvention, offiziell bekannt als das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, umfasst mehrere zentrale... [mehr]
Gesetze sind nutzlos, wenn sie nicht wirklich dazu dienen, Menschen zu schützen.
Die BRK steht für die "Berliner Erklärung zur Künstlichen Intelligenz" und ist ein Dokument, das Prinzipien und Leitlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit Kü... [mehr]