Das Kinderrecht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung ist in der UN-Kinderrechtskonvention verankert, insbesondere in Artikel2. Dieser Artikelagt, dass alle, unabhängig von R, Geschlecht,, Religion, politischer oder anderer Überzeugung, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Vermögen, Behinderung, Geburt oder anderem Status, das Recht auf Gleichbehandlung haben. Die Konvention verpflichtet die Staaten, Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung zu verhindern und sicherzustellen, dass alle Kinder die gleichen Rechte und Chancen haben. Dies umfasst den Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialen Dienstleistungen sowie den Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung. Zusätzlich wird betont, dass besondere Aufmerksamkeit den besonders verletzlichen Gruppen von Kindern gewidmet werden muss, wie zum Beispiel Kindern mit Behinderungen, Flüchtlingskindern oder Kindern aus ethnischen Minderheiten. Der Schutz vor Diskriminierung ist somit ein zentrales Element der Kinderrechte und trägt zur Förderung einer gerechten und inklusiven Gesellschaft bei.