Ist es für Klaus (13 Jahre) erlaubt, in den Sommerferien im Drive-In für 3 Wochen von 10 bis 18 Uhr auszuhelfen gemäß der Kinderarbeitsschutzverordnung?

Antwort vom

In Deutschland regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Klaus, der 13 Jahre alt ist, darf grundsätzlich nur unter bestimmten Bedingungen arbeiten. Laut § 5 JArbSchG dürfen Kinder unter 13 Jahren nicht beschäftigt werden. Für 13-Jährige gibt es einige Ausnahmen, die jedoch strengen Auflagen unterliegen. Er darf leichte Arbeiten verrichten, die nicht gesundheitsschädlich sind und die Schulpflicht nicht beeinträchtigen. Die Arbeitszeiten sind ebenfalls geregelt: Klaus dürfte in den Sommerferien arbeiten, jedoch nicht mehr als 3 Stunden pro Tag und nicht an mehr als 5 Tagen pro Woche. Die Arbeitszeit sollte in der Regel zwischen 8 und 18 Uhr liegen. Zusammenfassend ist es Klaus unter bestimmten Bedingungen erlaubt, im Drive-In auszuhelfen, solange die genannten Vorschriften eingehalten werden. Es wäre ratsam, sich zusätzlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde oder dem Jugendamt zu informieren, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

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