Das Urteil gegen Marianne Bachmeier wegen Totschlags wurde am 2. März 1983 verkündet. Die Kennnummer des Urteils lautet 2 Ks 2/80. Dieses Urteil ist bekannt, da sie ihren Peiniger im Gerichtssaal erschoss, was zu einer breiten öffentlichen Diskussion führte.