Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Nein, vor dem Amtsgericht kann nicht jeder jeden vertreten. In Zivilsachen vor dem Amtsgericht besteht zwar kein Anwaltszwang, das bedeutet, dass man sich selbst vertreten kann. Allerdings dürfen nur bestimmte Personen andere vertreten. Dies sind in der Regel: 1. Rechtsanwälte 2. Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder) 3. Personen mit einer Vollmacht, die vom Gericht zugelassen werden müssen Es ist wichtig, dass die Vertretung durch eine Person erfolgt, die in der Lage ist, die Interessen des Vertretenen sachgerecht wahrzunehmen.
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Ja, ein Amtsgericht kann auf eine einstweilige Verfügung referenzieren. In gerichtlichen Verfahren, insbesondere im Zivilrecht, ist es üblich, dass Gerichte auf bereits erlassene einstweilig... [mehr]
Die Website [akh-h.de](https://www.akh-h.de/) gehört zur Anwaltskanzlei Herfurtner, die bundesweit tätig ist und unter anderem Mandanten im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal vertritt. Di... [mehr]