Ja. - **Vertretung in eigener Sache:** Ein Rechtsanwalt darf sich grundsätzlich **selbst vertreten** (auch im Zwangsvollstreckungsverfahren). Er handelt dann als Gläubiger und stellt z.B. d...
Nein, vor dem Amtsgericht kann nicht jeder jeden vertreten. In Zivilsachen vor dem Amtsgericht besteht zwar kein Anwaltszwang, das bedeutet, dass man sich selbst vertreten kann. Allerdings dürfen nur bestimmte Personen andere vertreten. Dies sind in der Regel: 1. Rechtsanwälte 2. Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder) 3. Personen mit einer Vollmacht, die vom Gericht zugelassen werden müssen Es ist wichtig, dass die Vertretung durch eine Person erfolgt, die in der Lage ist, die Interessen des Vertretenen sachgerecht wahrzunehmen.
Ja. - **Vertretung in eigener Sache:** Ein Rechtsanwalt darf sich grundsätzlich **selbst vertreten** (auch im Zwangsvollstreckungsverfahren). Er handelt dann als Gläubiger und stellt z.B. d...
Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...
Zu dem von dir genannten Aktenzeichen (Az. 70 IN 625/24) des Amtsgerichts Hanau und dem Datum 20.10.2025 liegen keine öffentlich zugänglichen Informationen oder Beschlüsse vor. Gerichts...