Kann jeder jeden vor dem Amtsgericht vertreten?

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Nein, vor dem Amtsgericht kann nicht jeder jeden vertreten. In Zivilsachen vor dem Amtsgericht besteht zwar kein Anwaltszwang, das bedeutet, dass man sich selbst vertreten kann. Allerdings dürfen nur bestimmte Personen andere vertreten. Dies sind in der Regel: 1. Rechtsanwälte 2. Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder) 3. Personen mit einer Vollmacht, die vom Gericht zugelassen werden müssen Es ist wichtig, dass die Vertretung durch eine Person erfolgt, die in der Lage ist, die Interessen des Vertretenen sachgerecht wahrzunehmen.

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