Kann ich als beschränkt geschäftsfähige Person einen 24-Monats-Vertrag abschließen?

Antwort

Als beschränkt geschäftsfähige Person kannst du grundsätzlich Verträge abschließen, jedoch unter bestimmten Bedingungen. In Deutschland bist du beschränkt geschäftsfähig, wenn du zwischen 7 und 18 Jahren alt bist. Für Verträge, die einen rechtlichen Vorteil verschaffen (z.B. ein Handyvertrag, der dir ein Gerät zur Verfügung stellt), benötigst du in der Regel die Zustimmung deiner Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters. Bei Verträgen, die dich rechtlich benachteiligen könnten, sind diese nichtig, wenn du keine Zustimmung hast. Es ist also wichtig, die Zustimmung einzuholen, bevor du einen 24-Monats-Vertrag abschließt.

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