In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Ja, eine Behörde kann unter bestimmten Umständen dein Handy überwachen. In vielen Ländern ist dies jedoch an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. In der Regel muss ein richterlicher Beschluss vorliegen, der die Überwachung aus bestimmten Gründen, wie z.B. zur Verbrechensbekämpfung oder zur Gefahrenabwehr, rechtfertigt. Die genauen Regelungen variieren je nach Land und dessen Datenschutzgesetzen. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Gesetze in deinem Land zu informieren.
In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Das nennt man **"Fiktionswirkung"** oder **"Genehmigungsfiktion"**. Im deutschen Verwaltungsrecht bedeutet das, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde innerhalb... [mehr]