Kann ein berechtigter Vorerbe ein Haus verkaufen und den Erlös verbrauchen?

Antwort

Ein berechtigter Vorerbe hat in der Regel nicht das Recht, das geerbte Haus zu verkaufen und den Erlös zu verbrauchen, da er nur über das Vermögen verfügen kann, soweit es die Erhaltung des Nachlasses nicht gefährdet. Der Vorerbe muss die Substanz des Erbes bewahren, bis der Nacherbe das Erbe antreten kann. Ein Verkauf des Hauses würde in der Regel die Zustimmung des Nacherben erfordern, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Regelung im Testament oder Erbvertrag, die dem Vorerben solche Befugnisse einräumt Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen

Kategorie: Recht Tags: Vorerbe Haus Verkauf
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