Kann die Geschäftsführung die Gründung eines Betriebsrats verhindern?

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Die Geschäftsführung kann die Gründung eines Betriebsrats nicht verhindern. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben die Arbeitnehmer das Recht, einen Betriebsrat zu gründen, um ihre Interessen zu vertreten. Die Geschäftsführung darf die Gründung nicht behindern oder Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, die Wahl eines Betriebsrats zu verhindern. Sollte es zu solchen Maßnahmen kommen, können die betroffenen Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten.

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