Kann die Ehe eingeklagt werden?

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Die Ehe selbst kann nicht eingeklagt werden, da sie ein rechtlicher Status ist, der durch die Eheschließung entsteht. Allerdings können im Rahmen von Scheidungsverfahren bei Streitigkeiten über Eheverträge bestimmte Ansprüche geltend gemacht werden. In solchen Fällen können rechtliche Schritte unternommen werden, um beispielsweise Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerechtsfragen zu klären. Es ist ratsam, sich in solchen Angelegenheiten von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.

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